Ehrenzeichen

Das Ehrenzeichens für besondere Verdienste für die niederösterreichische Blasmusik des Niederösterreichischen Blasmusikverbandes gelangt in einer Stufe zur Verleihung.

Stifter: Niederösterreichischer Blasmusikverband

Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Nein/Ja

Vereinszweck: Dachverband der niederösterreichischen Musikkapellen

Ehrenzeichen NÖBV

Ehrenzeichen NÖBV
Foto: NÖBV/ CC BY-NC

Verleihungsgründe:
  • für besondere Leistungen von Landes-, Bezirks- oder Vereinsfunktionäre, mit mindestens 5 Dienstjahren in ihrer Funktion oder
  • für aktive Mitglieder einer Verbandskapelle oder Instrumentallehrer, die sich um die Gründung oder um den Fortbestand einer Blasmusikkapelle besondere Verdienste erworben haben oder
  • für aktive Mitglieder einer Verbandskapelle oder Instrumentallehrer, die für die Blasmusik große Opfer und Leistungen besonderer Art nachweisen können oder
  • für aktive Mitglieder einer Verbandskapelle oder Instrumentallehrer, die sich bei der Heranbildung von Nachwuchsbläsern besonders verdient gemacht haben oder
  • für aktive Mitglieder einer Verbandskapelle oder Instrumentallehrer, die sich bei der Heranbildung von Nachwuchsmusikern in einem Zeitraum von mindestens 7 Jahren verdient gemacht haben
Nominierungen:

Anträge müssen online auf der Homepage des NÖBV zu erfolgen

Verleihungsgrundlage:

Statutenauszug Ehrenzeichen