Das Ehrenzeichen des Österreichischen Zivilschutzverbandes gelangt in vier Stufen zur Verleihung an Vereinsmitglieder in Führungsebenen oder an politische Würdenträger die sich für den Zivilschutz eingesetzt haben.
Stifter: Österreichischer Zivilschutzverbandes
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Nein
Vereinszweck: Verein für Bevölkerungsschutz in Krisensituationen
Großes Ehrenzeichen

Verleihungsgründe:
- für höchste politische Vertreter wie Landeshauptleute, Mitglieder der Bundesregierung, Mitglieder des Nationalratspräsidiums sowie den Bundespräsidenten aufgrund von Verdiensten für den Zivilschutz in Österreich oder
- für den Präsidenten des Österreichischen Zivilschutzverbandes
- Ausnahmen von diesen Vergabekriterien sind mittels Beschlusses des Bundesvorstandes möglich.
- Der Abstand zur letzten verliehenen Auszeichnungen hat fünf Jahre nicht zu unterschreiten.
Nominierungen:
Nominierungen können die Landesorganisationen bei der Bundesgeschäftsstelle. Bei dieser sind insbesondere die Verdienste der einzelnen Personen um den Zivilschutz zu beschreiben werden.
Verleihungsgrundlage:
Goldenes Ehrenzeichen


Verleihungsgründe:
- für hohe politische Vertreter wie Abgeordnete zum Nationalrat, Landesräte und Präsidenten der Landtage oder höchste Vertreter der Verwaltung auf Bundesebene z.B. Sektionschefs, Gruppenleiter aufgrund von Verdiensten für den Zivilschutz in Österreich oder
- für Landesverbände und Mitglieder des Bundesvorstandes aufgrund von Verdiensten für den Zivilschutz in Österreich
- Ausnahmen von diesen Vergabekriterien sind mittels Beschlusses des Bundesvorstandes möglich.
- Der Abstand zur letzten verliehenen Auszeichnungen hat fünf Jahre nicht zu unterschreiten.
Nominierungen:
Nominierungen können die Landesorganisationen bei der Bundesgeschäftsstelle. Bei dieser sind insbesondere die Verdienste der einzelnen Personen um den Zivilschutz zu beschreiben werden.
Verleihungsgrundlage:
Silbernes Ehrenzeichen


Verleihungsgründe:
- für politische Vertreter wie Mitglieder von Landtagen und des Bundesrates sowie Bürgermeister großer Gemeinden und vergleichbare Funktionen oder hohe Vertreter der Verwaltung auf Bundesebene z.B. Abteilungsleiter, Behördenleiter sowie höchste Vertreter der Landesverwaltung aufgrund von Verdiensten für den Zivilschutz in Österreich oder
- für Mitglieder der Landesvorstände und Landesgeschäftsführer des Zivilschutzverbandes aufgrund von Verdiensten für den Zivilschutz in Österreich
- Ausnahmen von diesen Vergabekriterien sind mittels Beschlusses des Bundesvorstandes möglich.
- Der Abstand zur letzten verliehenen Auszeichnungen hat fünf Jahre nicht zu unterschreiten.
Nominierungen:
Nominierungen können die Landesorganisationen bei der Bundesgeschäftsstelle. Bei dieser sind insbesondere die Verdienste der einzelnen Personen um den Zivilschutz zu beschreiben werden.
Verleihungsgrundlage:
Bronzenes Ehrenzeichen

Verleihungsgründe:
- für Politische Vertreter wie Gemeinde- oder Stadträte großer Gemeinden sowie Bürgermeister kleinerer Gemeinden und vergleichbare aufgrund von Verdiensten für den Zivilschutz in Österreich oder
- für Bezirksverantwortliche eines Zivilschutzverbandes nach 25 Jahren ausgeübter Tätigkeit oder
- für Angehörige der Bundes- oder Landesverwaltung ab Ebene Bezirk aufgrund von Verdiensten für den Zivilschutz in Österreich.
- Ausnahmen von diesen Vergabekriterien sind mittels Beschlusses des Bundesvorstandes möglich.
- Der Abstand zur letzten verliehenen Auszeichnungen hat fünf Jahre nicht zu unterschreiten.
Nominierungen:
Nominierungen können die Landesorganisationen bei der Bundesgeschäftsstelle. Bei dieser sind insbesondere die Verdienste der einzelnen Personen um den Zivilschutz zu beschreiben werden.