Das Ehrenkreuz des Steirischen Blasmusikverbandes ist eine dreistufige Ehrung für Persönlichkeiten des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens
die den Steirischen Blasmusikverband oder seine Musikkapellen unterstützt haben, bzw. unterstützen.
Stifter: Steirischer Blasmusikverband
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Nein/Ja
Vereinszweck: Dachverband der Steirischen Musikkapellen
Ehrenkreuz in Gold


Verleihungsgründe:
- für die Mithilfe im Rahmen der Blasmusik, im Rahmen der Möglichkeiten als Person des öffentlichen Lebens (z.B. Bürgermeister), über einen Zeitraum von elf Jahren.
Nominierungen:
Anträge können von jedem Mitglied an den Ehrungsreferenten des Landesvorstandes geschickt werden.
Verleihungsgrundlage:
Ehrenkreuz in Silber


Verleihungsgründe:
- für die Mithilfe im Rahmen der Blasmusik, im Rahmen der Möglichkeiten als Person des öffentlichen Lebens (z.B. Bürgermeister), über einen Zeitraum von acht Jahren.
Nominierungen:
Anträge können von jedem Mitglied an den Ehrungsreferenten des Landesvorstandes geschickt werden.
Verleihungsgrundlage:
Ehrenkreuz in Bronze


Verleihungsgründe:
- für die Mithilfe im Rahmen der Blasmusik, im Rahmen der Möglichkeiten als Person des öffentlichen Lebens (z.B. Bürgermeister), über einen Zeitraum von fünf Jahren.
Nominierungen:
Anträge können von jedem Mitglied an den Ehrungsreferenten des Landesvorstandes geschickt werden.