Ehrenkreuz

Das Ehrenkreuz des Steirischen Blasmusikverbandes ist eine dreistufige Ehrung für Persönlichkeiten des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens
die den Steirischen Blasmusikverband oder seine Musikkapellen unterstützt haben, bzw. unterstützen.

Stifter: Steirischer Blasmusikverband

Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Nein/Ja

Vereinszweck: Dachverband der Steirischen Musikkapellen

Ehrenkreuz in Gold
Ehrenkreuz

Ehrenkreuz
Foto: STBV/ CC BY-NC

Verleihungsgründe:
  • für die Mithilfe im Rahmen der Blasmusik, im Rahmen der Möglichkeiten als Person des öffentlichen Lebens (z.B. Bürgermeister), über einen Zeitraum von elf Jahren.
Nominierungen:

Anträge können von jedem Mitglied an den Ehrungsreferenten des Landesvorstandes geschickt werden.

Verleihungsgrundlage:

Verleihungsbestimmungen

Ehrenkreuz in Silber
Ehrenkreuz

Ehrenkreuz
Foto: STBV/ CC BY-NC

Verleihungsgründe:
  • für die Mithilfe im Rahmen der Blasmusik, im Rahmen der Möglichkeiten als Person des öffentlichen Lebens (z.B. Bürgermeister), über einen Zeitraum von acht Jahren.
Nominierungen:

Anträge können von jedem Mitglied an den Ehrungsreferenten des Landesvorstandes geschickt werden.

Verleihungsgrundlage:

Verleihungsbestimmungen

Ehrenkreuz in Bronze
Ehrenkreuz

Ehrenkreuz
Foto: STBV/ CC BY-NC

Verleihungsgründe:
  • für die Mithilfe im Rahmen der Blasmusik, im Rahmen der Möglichkeiten als Person des öffentlichen Lebens (z.B. Bürgermeister), über einen Zeitraum von fünf Jahren.
Nominierungen:

Anträge können von jedem Mitglied an den Ehrungsreferenten des Landesvorstandes geschickt werden.

Verleihungsgrundlage:

Verleihungsbestimmungen