Das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ist die höchste Auszeichnung der Republik Österreich. Sie wird vom amtierenden Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung an Verdienste Personen aus allen Lebensbereichen in fünfzehn Stufen verliehen wird.
Großstern des Ehrenzeichens


Höchste Auszeichnung des Bundespräsidenten (1. Platz von 15)
Verleihungsgründe:
- Der Großstern ist dem Bundespräsidenten der Republik Österreich vorbehalten.
Nominierungen:
Die Wahl zum Präsidenten geht einher mit der Übernahme der Schirmherrschaft über das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik und mit der Auszeichnung durch die höchste Stufe. Es bedarf daher keine Nominierung.
Verleihungsgrundlage:
Großes goldenes Ehrenzeichen am Bande


Zweithöchste Auszeichnung des Bundespräsidenten (2. Platz von 15)
Verleihungsgründe:
- wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
- wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Nominierungen:
Jede Person kann beim Ministerium Vorschläge für die Verleihung eines Preises einreichen. Es ist nicht möglich, sich selbst oder Familienangehörige vorzuschlagen. Der Minister beurteilt die Verdienste auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem oder humanitärem Gebiet. Nach Information des Kandidaten über die positive Beurteilung durch das Ministerium wird der Antrag an den Bundespräsidenten weitergeleitet, der in der Regel die Auszeichnung verleiht.
Verleihungsgrundlage:
Großes silbernes Ehrenzeichen am Bande


Dritthöchste Auszeichnung des Bundespräsidenten (3. Platz von 15)
Verleihungsgründe:
- wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
- wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Nominierungen:
Jede Person kann beim Ministerium Vorschläge für die Verleihung eines Preises einreichen. Es ist nicht möglich, sich selbst oder Familienangehörige vorzuschlagen. Der Minister beurteilt die Verdienste auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem oder humanitärem Gebiet. Nach Information des Kandidaten über die positive Beurteilung durch das Ministerium wird der Antrag an den Bundespräsidenten weitergeleitet, der in der Regel die Auszeichnung verleiht.
Verleihungsgrundlage:
Großes Goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern


Vierthöchste Auszeichnung des Bundespräsidenten (4. Platz von 15)
Verleihungsgründe:
- wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
- wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
- Konkrete, außergewöhnliche auszeichnungswürdige Leistung, die Merkmale einer ,,erheblichen Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges“ übersteigt und deren Auswirkung zur Auftragserfüllung des Bundesheeres erheblich beiträgt,
- mindestens und ohne Unterbrechung 10 Dienstjahre im öffentlichen Dienst,
- fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
- der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
- der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:
Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.
Verleihungsgrundlage:
Großes Silbernes Ehrenzeichen mit dem Stern


Fünfthöchste Auszeichnung des Bundespräsidenten (5. Platz von 15)
Verleihungsgründe:
- wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
- wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
- Konkrete, außergewöhnliche auszeichnungswürdige Leistung, die Merkmale einer ,,erheblichen Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges“ übersteigt und deren Auswirkung zur Auftragserfüllung des Bundesheeres erheblich beiträgt,
- mindestens und ohne Unterbrechung 10 Dienstjahre im öffentlichen Dienst,
- fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
- der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
- der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:
Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.
Verleihungsgrundlage:
Großes Goldenes Ehrenzeichen


Sechsthöchste Auszeichnung des Bundespräsidenten (6. Platz von 15)
Verleihungsgründe:
- wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
- wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
- Konkrete, außergewöhnliche auszeichnungswürdige Leistung, die Merkmale einer ,,erheblichen Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges“ übersteigt und deren Auswirkung zur Auftragserfüllung des Bundesheeres erheblich beiträgt,
- mindestens und ohne Unterbrechung 10 Dienstjahre im öffentlichen Dienst,
- fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
- der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
- der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:
Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.
Verleihungsgrundlage:
Großes Silbernes Ehrenzeichen


Siebthöchste Auszeichnung des Bundespräsidenten (7. Platz von 15)
Verleihungsgründe:
- wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
- wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
- Konkrete, außergewöhnliche auszeichnungswürdige Leistung, die Merkmale einer ,,erheblichen Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges“ übersteigt und deren Auswirkung zur Auftragserfüllung des Bundesheeres erheblich beiträgt,
- mindestens und ohne Unterbrechung 10 Dienstjahre im öffentlichen Dienst,
- fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
- der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
- der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:
Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.
Verleihungsgrundlage:
Großes Ehrenzeichen


Achthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (8. Platz von 17)
Verleihungsgründe:
- wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
- wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
- Konkrete, außergewöhnliche auszeichnungswürdige Leistung, die Merkmale einer ,,erheblichen Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges“ übersteigt und deren Auswirkung zur Auftragserfüllung des Bundesheeres erheblich beiträgt,
- mindestens und ohne Unterbrechung 10 Dienstjahre im öffentlichen Dienst,
- fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
- der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
- der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:
Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.
Verleihungsgrundlage:
Goldenes Ehrenzeichen


Neunthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (9. Platz von 15)
Verleihungsgründe:
- wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
- wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
- In der Regel Dienstgrad Oberstleutnant aufwärts,
- fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
- der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
- der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:
Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.
Verleihungsgrundlage:
Silbernes Ehrenzeichen


Zehnthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (10. Platz von 15)
Verleihungsgründe:
- wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
- wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
- In der Regel Dienstgrad Oberstleutnant aufwärts,
- fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
- der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
- der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:
Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.
Verleihungsgrundlage:
Goldenes Verdienstzeichen


Elfthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (11. Platz von 15)
Verleihungsgründe:
- wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
- wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
- In der Regel Dienstgrad Oberstleutnant aufwärts,
- fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
- der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
- der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:
Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.
Verleihungsgrundlage:
Silbernes Verdienstzeichen


Zwölfthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (12. Platz von 15)
Verleihungsgründe:
- wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
- wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
- In Ausnahmefällen für Unteroffiziere
- In der Regel für Offiziere Major aufwärts,
- fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
- der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
- der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:
Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.
Verleihungsgrundlage:
Goldene Verdienstmedaille am Roten Band


Dreizehnthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (13. Platz von 15)
Verleihungsgründe:
- wird verliehen für hervorragende lebensrettende Leistungen für Österreich
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
- Konkrete, außergewöhnliche auszeichnungswürdige Leistung, die Merkmale einer ,,erheblichen Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges“ übersteigt und deren Auswirkung zur Auftragserfüllung des Bundesheeres erheblich beiträgt,
- mindestens und ohne Unterbrechung 10 Dienstjahre im öffentlichen Dienst,
- fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
- der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
- der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:
Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.
Verleihungsgrundlage:
Goldene Verdienstmedaille


Dreizehnthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (13. Platz von 15)
Verleihungsgründe:
- wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
- wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
- In der Regel für Unteroffiziere Offiziersstellvertreter aufwärts,
- fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
- der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
- der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:
Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.
Verleihungsgrundlage:
Silberne Verdienstmedaille am roten Band


Vierzehnthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (14. Platz von 15)
Verleihungsgründe:
- wird verliehen für hervorragende lebensrettende Leistungen für Österreich
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
- Konkrete, außergewöhnliche auszeichnungswürdige Leistung, die Merkmale einer ,,erheblichen Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges“ übersteigt und deren Auswirkung zur Auftragserfüllung des Bundesheeres erheblich beiträgt,
- mindestens und ohne Unterbrechung 10 Dienstjahre im öffentlichen Dienst,
- fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
- der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
- der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:
Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.
Verleihungsgrundlage:
Silberne Verdienstmedaille


Vierzehnthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (14. Platz von 15)
Verleihungsgründe:
- wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
- wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
- In der Regel für Unteroffiziere Stabswachtmeister aufwärts,
- fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
- der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
- der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:
Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.
Verleihungsgrundlage:
Bronzene Verdienstmedaille

Niedrigste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (15. Platz von 15)
Verleihungsgründe:
- wurde verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
- wurde verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Nominierungen:
Die Bronzene Medaille wird nicht mehr verliehen.