Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich

Das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ist die höchste Auszeichnung der Republik Österreich. Sie wird vom amtierenden Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung an Verdienste Personen aus allen Lebensbereichen in fünfzehn Stufen verliehen wird.

Großstern des Ehrenzeichens
Großstern des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich
Großstern des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Höchste Auszeichnung des Bundespräsidenten (1. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • Der Großstern ist dem Bundespräsidenten der Republik Österreich vorbehalten.
Nominierungen:

Die Wahl zum Präsidenten geht einher mit der Übernahme der Schirmherrschaft über das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik und mit der Auszeichnung durch die höchste Stufe. Es bedarf daher keine Nominierung.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichengesetz

Großes goldenes Ehrenzeichen am Bande
Großes Goldenes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich
Großes Goldenes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Zweithöchste Auszeichnung des Bundespräsidenten (2. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Nominierungen:

Jede Person kann beim Ministerium Vorschläge für die Verleihung eines Preises einreichen. Es ist nicht möglich, sich selbst oder Familienangehörige vorzuschlagen. Der Minister beurteilt die Verdienste auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem oder humanitärem Gebiet. Nach Information des Kandidaten über die positive Beurteilung durch das Ministerium wird der Antrag an den Bundespräsidenten weitergeleitet, der in der Regel die Auszeichnung verleiht.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichengesetz

Großes silbernes Ehrenzeichen am Bande
Großes Silbernes Ehrenzeichen am Bande
Großes Silbernes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Dritthöchste Auszeichnung des Bundespräsidenten (3. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Nominierungen:

Jede Person kann beim Ministerium Vorschläge für die Verleihung eines Preises einreichen. Es ist nicht möglich, sich selbst oder Familienangehörige vorzuschlagen. Der Minister beurteilt die Verdienste auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem oder humanitärem Gebiet. Nach Information des Kandidaten über die positive Beurteilung durch das Ministerium wird der Antrag an den Bundespräsidenten weitergeleitet, der in der Regel die Auszeichnung verleiht.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichengesetz

Großes Goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern
Großes Goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich
Großes Goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Vierthöchste Auszeichnung des Bundespräsidenten (4. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
  • Konkrete, außergewöhnliche auszeichnungswürdige Leistung, die Merkmale einer ,,erheblichen Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges“ übersteigt und deren Auswirkung zur Auftragserfüllung des Bundesheeres erheblich beiträgt,
  • mindestens und ohne Unterbrechung 10 Dienstjahre im öffentlichen Dienst,
  • fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
  • der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
  • der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:

Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichengesetz

Großes Silbernes Ehrenzeichen mit dem Stern
Großes Silbernes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich
Großes Silbernes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Fünfthöchste Auszeichnung des Bundespräsidenten (5. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
  • Konkrete, außergewöhnliche auszeichnungswürdige Leistung, die Merkmale einer ,,erheblichen Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges“ übersteigt und deren Auswirkung zur Auftragserfüllung des Bundesheeres erheblich beiträgt,
  • mindestens und ohne Unterbrechung 10 Dienstjahre im öffentlichen Dienst,
  • fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
  • der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
  • der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:

Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichengesetz

Großes Goldenes Ehrenzeichen
Großes Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Großes Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Sechsthöchste Auszeichnung des Bundespräsidenten (6. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
  • Konkrete, außergewöhnliche auszeichnungswürdige Leistung, die Merkmale einer ,,erheblichen Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges“ übersteigt und deren Auswirkung zur Auftragserfüllung des Bundesheeres erheblich beiträgt,
  • mindestens und ohne Unterbrechung 10 Dienstjahre im öffentlichen Dienst,
  • fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
  • der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
  • der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:

Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichengesetz

Großes Silbernes Ehrenzeichen
Großes Silbernes Ehrenzeichen
Großes Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Siebthöchste Auszeichnung des Bundespräsidenten (7. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
  • Konkrete, außergewöhnliche auszeichnungswürdige Leistung, die Merkmale einer ,,erheblichen Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges“ übersteigt und deren Auswirkung zur Auftragserfüllung des Bundesheeres erheblich beiträgt,
  • mindestens und ohne Unterbrechung 10 Dienstjahre im öffentlichen Dienst,
  • fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
  • der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
  • der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:

Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichengesetz

Großes Ehrenzeichen
Großes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Großes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Achthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (8. Platz von 17)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
  • Konkrete, außergewöhnliche auszeichnungswürdige Leistung, die Merkmale einer ,,erheblichen Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges“ übersteigt und deren Auswirkung zur Auftragserfüllung des Bundesheeres erheblich beiträgt,
  • mindestens und ohne Unterbrechung 10 Dienstjahre im öffentlichen Dienst,
  • fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
  • der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
  • der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:

Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichengesetz

Goldenes Ehrenzeichen
Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Neunthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (9. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
  • In der Regel Dienstgrad Oberstleutnant aufwärts,
  • fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
  • der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
  • der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:

Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichengesetz

Silbernes Ehrenzeichen
Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Zehnthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (10. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
  • In der Regel Dienstgrad Oberstleutnant aufwärts,
  • fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
  • der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
  • der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:

Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichengesetz

Goldenes Verdienstzeichen

Goldenes Verdienstzeichen
Goldenes Verdienstzeichen
Foto: Ehrenzeichenkunde.at/ Christian V./ CC BY-NC-ND

Elfthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (11. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
  • In der Regel Dienstgrad Oberstleutnant aufwärts,
  • fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
  • der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
  • der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:

Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichengesetz

Silbernes Verdienstzeichen
Silbernes Verdienstzeichen
Silbernes Verdienstzeichen
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Zwölfthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (12. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
  • In Ausnahmefällen für Unteroffiziere
  • In der Regel für Offiziere Major aufwärts,
  • fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
  • der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
  • der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:

Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichengesetz

Goldene Verdienstmedaille am Roten Band
Lebensrettungsmedaille
Lebensrettungsmedaille
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Dreizehnthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (13. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende lebensrettende Leistungen für Österreich
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
  • Konkrete, außergewöhnliche auszeichnungswürdige Leistung, die Merkmale einer ,,erheblichen Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges“ übersteigt und deren Auswirkung zur Auftragserfüllung des Bundesheeres erheblich beiträgt,
  • mindestens und ohne Unterbrechung 10 Dienstjahre im öffentlichen Dienst,
  • fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
  • der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
  • der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:

Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichengesetz

Goldene Verdienstmedaille
Goldene Medaille
Goldene Medaille
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Dreizehnthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (13. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
  • In der Regel für Unteroffiziere Offiziersstellvertreter aufwärts,
  • fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
  • der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
  • der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:

Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichengesetz

Silberne Verdienstmedaille am roten Band
Silberne Medaille am roten Bande
Die silberne Verdienstmedaille ist ein Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich.
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Vierzehnthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (14. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende lebensrettende Leistungen für Österreich
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
  • Konkrete, außergewöhnliche auszeichnungswürdige Leistung, die Merkmale einer ,,erheblichen Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges“ übersteigt und deren Auswirkung zur Auftragserfüllung des Bundesheeres erheblich beiträgt,
  • mindestens und ohne Unterbrechung 10 Dienstjahre im öffentlichen Dienst,
  • fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
  • der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
  • der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:

Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichengesetz

Silberne Verdienstmedaille
Silberne Medaille
Silberne Medaille für Verdienste um die Republik Österreich
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Vierzehnthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (14. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
  • In der Regel für Unteroffiziere Stabswachtmeister aufwärts,
  • fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
  • der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
  • der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:

Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichengesetz

Bronzene Verdienstmedaille
Bronzene Medaille

Niedrigste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (15. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wurde verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wurde verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Nominierungen:

Die Bronzene Medaille wird nicht mehr verliehen.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichengesetz