Brustdekorationen

Das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich wird in fünfzehn Stufen durch den Bundespräsidenten verliehen. Zehn der fünfzehn Auszeichnungen sind Brustdekorationen, wobei zwischen Ehrenzeichen und Verdienstzeichen unterschieden wird.

Großes Ehrenzeichen
Großes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Großes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Achthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (8. Platz von 17)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
  • Konkrete, außergewöhnliche auszeichnungswürdige Leistung, die Merkmale einer ,,erheblichen Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges“ übersteigt und deren Auswirkung zur Auftragserfüllung des Bundesheeres erheblich beiträgt,
  • mindestens und ohne Unterbrechung 10 Dienstjahre im öffentlichen Dienst,
  • fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
  • der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
  • der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:

Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichengesetz

Goldenes Ehrenzeichen
Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Neunthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (9. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
  • In der Regel Dienstgrad Oberstleutnant aufwärts,
  • fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
  • der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
  • der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:

Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichengesetz

Silbernes Ehrenzeichen
Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Zehnthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (10. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
  • In der Regel Dienstgrad Oberstleutnant aufwärts,
  • fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
  • der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
  • der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:

Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichengesetz

Goldenes Verdienstzeichen

Goldenes Verdienstzeichen
Goldenes Verdienstzeichen
Foto: Ehrenzeichenkunde.at/ Christian V./ CC BY-NC-ND

Elfthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (11. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
  • In der Regel Dienstgrad Oberstleutnant aufwärts,
  • fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
  • der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
  • der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:

Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichengesetz

Silbernes Verdienstzeichen
Silbernes Verdienstzeichen
Silbernes Verdienstzeichen
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Zwölfthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (12. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
  • In Ausnahmefällen für Unteroffiziere
  • In der Regel für Offiziere Major aufwärts,
  • fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
  • der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
  • der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:

Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichengesetz

Goldene Verdienstmedaille am Roten Band
Lebensrettungsmedaille
Lebensrettungsmedaille
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Dreizehnthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (13. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende lebensrettende Leistungen für Österreich
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
  • Konkrete, außergewöhnliche auszeichnungswürdige Leistung, die Merkmale einer ,,erheblichen Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges“ übersteigt und deren Auswirkung zur Auftragserfüllung des Bundesheeres erheblich beiträgt,
  • mindestens und ohne Unterbrechung 10 Dienstjahre im öffentlichen Dienst,
  • fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
  • der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
  • der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:

Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichengesetz

Goldene Verdienstmedaille
Goldene Medaille
Goldene Medaille
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Dreizehnthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (13. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
  • In der Regel für Unteroffiziere Offiziersstellvertreter aufwärts,
  • fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
  • der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
  • der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:

Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichengesetz

Silberne Verdienstmedaille am roten Band
Silberne Medaille am roten Bande
Die silberne Verdienstmedaille ist ein Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich.
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Vierzehnthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (14. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende lebensrettende Leistungen für Österreich
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
  • Konkrete, außergewöhnliche auszeichnungswürdige Leistung, die Merkmale einer ,,erheblichen Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges“ übersteigt und deren Auswirkung zur Auftragserfüllung des Bundesheeres erheblich beiträgt,
  • mindestens und ohne Unterbrechung 10 Dienstjahre im öffentlichen Dienst,
  • fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
  • der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
  • der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:

Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichengesetz

Silberne Verdienstmedaille
Silberne Medaille
Silberne Medaille für Verdienste um die Republik Österreich
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Vierzehnthöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (14. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wird verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Zusätzliche Verleihungsvoraussetzungen für Soldaten und Zivilbedienstete des Bundesheeres:
  • In der Regel für Unteroffiziere Stabswachtmeister aufwärts,
  • fünf Jahre Abstand zur letzten Verleihung einer Auszeichnung der Republik,
  • der Antrag darf nicht nahezu gleichzeitig mit einem Antrag für einen Berufstitel (z.B. Hofrat) erfolgen,
  • der Antrag muss spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der erbrachten Leistung dem Ministerium vorliegen,
Nominierungen:

Jede Person kann bei einem Ministerium Vorschläge einreichen, allerdings ist es nicht möglich für sich selbst oder Familienangehörige einen Antrag einzubringen. Der Minister beurteilt die Verdienste und schlägt die Person dem Bundespräsidenten vor. Bei der Nominierung von Berufssoldaten oder Angehörigen der Heeresverwaltung hat der Antrag über das PERSIS mittels PVC L3 plus ausführliche Begründung und bei Milizsoldaten und Reservisten mittels Personendaten-Gesamtausdruck vom PERSIS/ERGIS-NT plus ausführliche Begründung durch das für die Mobilmachung zuständige Kommando erfolgen.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichengesetz

Bronzene Verdienstmedaille
Bronzene Medaille

Niedrigste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Verdienste (15. Platz von 15)

Verleihungsgründe:
  • wurde verliehen für hervorragende gemeinnützige Leistungen für Österreich
  • wurde verliehen an Personen die ausgezeichnete Dienste für Österreich geleistet haben
Nominierungen:

Die Bronzene Medaille wird nicht mehr verliehen.

Verleihungsgrundlage:

Ehrenzeichengesetz