Das Blaue Kreuz der Österreichischen Wasserrettung wird in vier Stufen als Anerkennung hervorragender Verdienste um die Österreichische Wasser-Rettung, speziell im ideellen, organisatorischen und administrativen Bereich an Mitglieder und Nichtmitglieder, verliehen.
Stifter: Österreichische Wasserrettung
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Nein
Vereinszweck: Rettungsdienst
Blaues Kreuz in Gold mit Diamant

Verleihungsgründe:
- für hervorragende Förderung der Österreichischen Wasserrettung in finanzieller Form oder
- für hervorragende Förderung der Österreichischen Wasserrettung ideeller Form oder
- für Angehörige befreundeter Organisationen, die sich um die Zusammenarbeit mit der Österreichischen Wasserrettung verdient gemacht haben oder
- für Mitglieder der Österreichischen Wasserrettung, die zusätzlich neben dem unmittelbaren Ausbildungs- und Einsatzbetriebes, aktiv im Vereinsgeschehen mitwirken und sich dadurch außerordentliche Verdienste erworben haben
Nominierungen:
Der Antrag auf Verleihung des Blauen Kreuzes ist von den Mitgliedern der Bundesleitung oder den Leitern der Einsatzstellen oder über den zuständigen Landesverband mittels Formblatt in einfacher Ausfertigung an den Präsidenten der ÖWR zu richten. Dieser entscheidet über die Verleihung. In besonderen Fällen oder auf Antrag entscheidet das Präsidium mit einfacher Mehrheit.
Verleihungsgrundlage:
Blaues Kreuz in Gold

Verleihungsgründe:
- für hervorragende Förderung der Österreichischen Wasserrettung in finanzieller Form oder
- für hervorragende Förderung der Österreichischen Wasserrettung ideeller Form oder
- für Angehörige befreundeter Organisationen, die sich um die Zusammenarbeit mit der Österreichischen Wasserrettung verdient gemacht haben oder
- für Mitglieder der Österreichischen Wasserrettung, die zusätzlich neben dem unmittelbaren Ausbildungs- und Einsatzbetriebes, aktiv im Vereinsgeschehen mitwirken und sich dadurch außerordentliche Verdienste erworben haben
Nominierungen:
Der Antrag auf Verleihung des Blauen Kreuzes ist von den Mitgliedern der Bundesleitung oder den Leitern der Einsatzstellen oder über den zuständigen Landesverband mittels Formblatt in einfacher Ausfertigung an den Präsidenten der ÖWR zu richten. Dieser entscheidet über die Verleihung. In besonderen Fällen oder auf Antrag entscheidet das Präsidium mit einfacher Mehrheit.
Verleihungsgrundlage:
Blaues Kreuz in Silber

Verleihungsgründe:
- für hervorragende Förderung der Österreichischen Wasserrettung in finanzieller Form oder
- für hervorragende Förderung der Österreichischen Wasserrettung ideeller Form oder
- für Angehörige befreundeter Organisationen, die sich um die Zusammenarbeit mit der Österreichischen Wasserrettung verdient gemacht haben oder
- für Mitglieder der Österreichischen Wasserrettung, die zusätzlich neben dem unmittelbaren Ausbildungs- und Einsatzbetriebes, aktiv im Vereinsgeschehen mitwirken und sich dadurch außerordentliche Verdienste erworben haben
Nominierungen:
Der Antrag auf Verleihung des Blauen Kreuzes ist von den Mitgliedern der Bundesleitung oder den Leitern der Einsatzstellen oder über den zuständigen Landesverband mittels Formblatt in einfacher Ausfertigung an den Präsidenten der ÖWR zu richten. Dieser entscheidet über die Verleihung. In besonderen Fällen oder auf Antrag entscheidet das Präsidium mit einfacher Mehrheit.
Verleihungsgrundlage:
Blaues Kreuz in Bronze

Verleihungsgründe:
- für hervorragende Förderung der Österreichischen Wasserrettung in finanzieller Form oder
- für hervorragende Förderung der Österreichischen Wasserrettung ideeller Form oder
- für Angehörige befreundeter Organisationen, die sich um die Zusammenarbeit mit der Österreichischen Wasserrettung verdient gemacht haben oder
- für Mitglieder der Österreichischen Wasserrettung, die zusätzlich neben dem unmittelbaren Ausbildungs- und Einsatzbetriebes, aktiv im Vereinsgeschehen mitwirken und sich dadurch außerordentliche Verdienste erworben haben
Nominierungen:
Der Antrag auf Verleihung des Blauen Kreuzes ist von den Mitgliedern der Bundesleitung oder den Leitern der Einsatzstellen oder über den zuständigen Landesverband mittels Formblatt in einfacher Ausfertigung an den Präsidenten der ÖWR zu richten. Dieser entscheidet über die Verleihung. In besonderen Fällen oder auf Antrag entscheidet das Präsidium mit einfacher Mehrheit.
