Auszeichnungen zur Zivilkleidung

Das Verleihungsdekret berechtigt eine Person dazu, die ihr verliehene Dekoration zu tragen. Die näheren Bestimmungen über die Art und Weise der Anbringung der Auszeichnung an der Bekleidung sind in dem für die jeweilige Auszeichnung maßgeblichen Gesetz, Ordensstatut oder der Trageverordnung eines Vereins bzw. eines staatlichen Ministeriums enthalten. Ein Verstoß gegen die Trageregelungen kann den Entzug einer Dekoration nach sich ziehen.

Sollte keine Regelung festgeschrieben sein, werden Auszeichnungen zur Zivilbekleidung wie folgt getragen:

Zivilkleidung

Bekleidungsregelungen:

In Zivil werden Auszeichnungen zu Anzug, Trachtenjanker, Frack oder Smoking getragen. Dekorationen werden nicht auf einem Hemd, T-Shirt, Pullover, Jacke oder Mantel angebracht.

Spange, Schnalle oder Miniaturspange

Auf allen zivilen Kleidungsstücken, bis auf eine Ausnahme wird ,,Volldekoration“ getragen, sprich Sterne, Kreuze, Halsdekorationen und die Ordensschnalle (=Eine Metallschiene auf der Orden angehängt an Dreiecksbändern (österreichisch) befestigt werden). Ausnahme bildet der Smoking zu dem ausschließlich Miniaturdekorationen getragen werden. Bandspangen werden nur zu Uniformen getragen!

Ordensschnallen werden zum Zivilanzug, Frack oder Trachtenanzug getragen

Miniaturen der Ordensschnalle werden zum Smoking getragen

Ordensspangen werden nur zu Uniformen getragen