
Die Tiroler Gemeinde Kaltenbach im Zillertal verleiht gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 05.09.1985 zwei tragbare Auszeichnungen zur Würdigung von Verdiensten im Wirkungsbereich der Gemeinde.
Stifter: Gemeinde Kaltenbach
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Ja
Ehrenzeichen


Höchste tragbare Auszeichnung (1. Platz von 2)
Verleihungsgründe:
- für Steigerung von Wohl und ansehen durch öffentliches Wirken oder
- für Steigerung von Wohl und ansehen durch privates Wirken oder
- für besondere Leistungen auf politischem Gebiet oder
- für besondere Leistungen auf sozialem Gebiet oder
- für besondere Leistungen auf kulturellem Gebiet oder
- für besondere Leistungen auf sportlichem Gebiet oder
- für besondere Leistungen auf wirtschaftlichem Gebiet oder
- für besondere Leistungen auf wissenschaftlichem Gebiet
Nominierungen:
Antragsberechtigt ist jedes Mitglied des Gemeinderates, des Fremdenverkehrsverbands und aller Körperschaften und Vereine der Gemeinde.
Verleihungsgrundlage:
Verdienstmedaille


Niedrigste tragbare Auszeichnung (2. Platz von 2)
Verleihungsgründe:
- für besonderes öffentliches Wirken um die Gemeinde oder
- für besonderes privates Wirken um die Gemeinde oder
- für besondere Leistungen auf sozialem Gebiet oder
- für besondere Leistungen auf kulturellem Gebiet oder
- für besondere Leistungen auf sportlichem Gebiet oder
- für besondere Leistungen auf wirtschaftlichem Gebiet oder
- für besondere Leistungen auf wissenschaftlichem Gebiet
Nominierungen:
Antragsberechtigt ist jedes Mitglied des Gemeinderates, des Fremdenverkehrsverbands und aller Körperschaften und Vereine der Gemeinde.
