Wehrdienstmedaillen

Die Wehrdienstmedaille der ersten Verleihungsstufe dient der sichtbaren Auszeichnung von Staatsbürgern, die ihren Grundwehrdienst oder einen Ausbildungsdienst geleistet haben. Alle weiteren Verleihungsstufen dienen der Auszeichnung von Milizsoldaten für die Ableistung einer bestimmten Anzahl von Übungstagen. Im Gegensatz zu den meisten militärischen Auszeichnungen ist der Militärkommandant des Bundeslandes hauptverantwortlich, nicht der Verteidigungsminister.

Wehrdienstmedaille Gold

Wehrdienstmedaille in Gold
Foto: Bundesheer/ CC BY

13. höchste Auszeichnung des Österreichischen Heeres (13. Platz von 17)

Verleihungsgründe:
  • Sie wird an Milizsoldaten verliehen, die 60 Tage an Miliz- oder Kaderübungen teilgenommen haben.
Nominierung:

Zuständig für die Verleihung ist das Militärkommando. Eine Nominierung ist in der Regel nicht erforderlich, da das zuständige Militärkommando über eine detaillierte Aufzeichnung der Übungstage aller Milizsoldaten verfügt. Die Medaille wird dem für die Mobilmachung zuständigen Kommando mit dem Auftrag übersandt, sie im Namen des Militärkommandanten in würdigem Rahmen zu verleihen.

Gesetzliche Grundlage:

Militärauszeichnungsgesetz

Wehrdienstmedaille Silber

Wehrdienstmedaille in Silber
WDM Silber
Foto: Ehrenzeichenkunde.at/ Christian V./ CC BY-NC-ND

14. höchste Auszeichnung des Österreichischen Heeres (14. Platz von 17)

Verleihungsgründe:
  • Sie wird an Milizsoldaten verliehen, die 30 Tage an Miliz- oder Kaderübungen teilgenommen haben.
Nominierung:

Zuständig für die Verleihung ist das Militärkommando. Eine Nominierung ist in der Regel nicht erforderlich, da das zuständige Militärkommando über eine detaillierte Aufzeichnung der Übungstage aller Milizsoldaten verfügt. Die Medaille wird dem für die Mobilmachung zuständigen Kommando mit dem Auftrag übersandt, sie im Namen des Militärkommandanten in würdigem Rahmen zu verleihen.

Gesetzliche Grundlage:

Militärauszeichnungsgesetz

Wehrdienstmedaille Bronze

Wehrdienstmedaille in Bronze
WDM Bronze
Foto: Ehrenzeichenkunde.at/ Christian V./ CC BY-NC-ND

15. höchste Auszeichnung des Österreichischen Heeres (15. Platz von 17)

Verleihungsgründe:
  • Sie wird verliehen an Personen, die den Grundwehrdienst oder den Ausbildungsdienst in der Dauer von 6 Monaten absolviert haben.
Nominierung:

Der Kompaniekommandant bei dem ein Wehrpflichtiger eingerückt ist beantragt gegen Ende des Grundwehrdienstes die Verleihungen. Nach Prüfung durch die Stabsgruppe 1 des zuständigen Bataillonskommandos verleiht der Bataillonskommandant die Auszeichnung. Gelagert werden die Dekorationen beim zuständigem Militärkommando.

Gesetzliche Grundlage:

Militärauszeichnungsgesetz