Milizmedaille

Die Milizmedaille wurde vom Bundesministerium für Landesverteidigung zur Würdigung der Leistungen von Wehrpflichtigen des Milizstandes ins Leben gerufen

Milizmedaille
Die Milizmedaille ehrt Wehrpflichtige im Milizstand für Verdienste um das Bundesheer.
Foto: Bundesheer/ CC BY

Vorletzte Stufe der Ehrenzeichen des Militärs (16. Platz von 17)

Verleihungsgründe:
  • zur Würdigung der Verdienste eines Milizsoldaten in einer bestimmten Funktion bei der Beendigung dieser Funktion oder
  • für mehr als 30 Tage im Status ,,freiwilligen Milizarbeit – fMA“ (= unentgeltliche Arbeit für das Heer als Milizsoldat)
  • Es ist eine ,,Kann-Bestimmung“, keine ,,Muss-Bestimmung“. Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf die Medaille.
Nominierung:

Im Falle der Beendigung der Funktion ist für die Nominierung der zuständige Ergänzungsabteilung des Militärkommandos zuständig. Soll eine Überschreitung der 30 Tage fMA-Grenze gewürdigt werden so hat der Antrag durch das für die Mobilmachung verantwortliche Kommando zu erfolgen. In beiden Fällen hat ein Antrag mit Nachweis der Erfüllung aller Kriterien dem Verteidigungsministerium vorgelegt zu werden.

Gesetzliche Grundlage:

Militärauszeichnungsgesetz