Wehrdienstzeichen

Wehrdienstzeichen haben den Zweck, den Wehrpflichtigen oder Berufssoldaten für langjährige Dienste zu ehren und nach außen sichtbar zu machen, dass der Betreffende als Soldat lange Jahre im Dienste des Staates gestanden hat. Eine mehrfache Verleihung ist sinngemäß nicht möglich.

Wehrdienstzeichen 1. Klasse

Wehrdienstzeichen1Klasse
WDZ I. Klasse
Foto: Ehrenzeichenkunde.at/ Christian V./ CC BY-NC-ND

Zehnthöchste Auszeichnung des Österreichischen Heeres (10. Platz von 17)

Verleihungsgründe:
  • wird an Berufssoldaten verliehen, die 25 Dienstjahre vollendet haben (ausgenommen Grundwehrdienst und Ausbildungsdienst bis zum siebten Monat) oder
  • wird verliehen an Milizsoldaten welche 300 Milizübungstage abgeleistet haben. Vordienstzeiten als Berufssoldat werden hierbei abgezogen. Für Milizsoldaten zählen 12 Tage, wie für den Berufssoldaten 12 Monate.
Nominierung:

Die Personalbearbeiter und Mobilmachungsunteroffiziere der Bataillone und kleinen Verbände nominieren die Soldaten ihres Verwaltungsbereichs nach Prüfung der Voraussetzungen mittels PVC L2 spätestens drei Monate vor dem Verleihungsstichtag beim Verteidigungsministerium.

Gesetzliche Grundlage:

Wehrdienstzeichen 2. Klasse

Wehrdienstzeichen2Klasse
WDZ II.Klasse
Foto: Ehrenzeichenkunde.at/ Christian V./ CC BY-NC-ND

Elfthöchste Auszeichnung des Österreichischen Heeres (11. Platz von 17)

Verleihungsgründe:
  • wird an Berufssoldaten verliehen, die 15 Dienstjahre vollendet haben (ausgenommen Grundwehrdienst und Ausbildungsdienst bis zum siebten Monat) oder
  • wird verliehen an Milizsoldaten welche 180 Milizübungstage abgeleistet haben. Vordienstzeiten als Berufssoldat werden hierbei abgezogen. Für Milizsoldaten zählen 12 Tage, wie für den Berufssoldaten 12 Monate.
Nominierung:

Die Personalbearbeiter und Mobilmachungsunteroffiziere der Bataillone und kleinen Verbände nominieren die Soldaten ihres Verwaltungsbereichs nach Prüfung der Voraussetzungen mittels PVC L2 spätestens drei Monate vor dem Verleihungsstichtag beim Verteidigungsministerium.

Gesetzliche Grundlage:

Wehrdienstzeichen 3. Klasse

Wehrdienstzeichen3Klasse
WDZ III.Klasse
Foto: Ehrenzeichenkunde.at/ Christian V./ CC BY-NC-ND

Zwölfthöchste Auszeichnung des Österreichischen Heeres (12. Platz von 17)

Verleihungsgründe:
  • wird an Berufssoldaten verliehen, die 5 Dienstjahre vollendet haben (ausgenommen Grundwehrdienst und Ausbildungsdienst bis zum siebten Monat) oder
  • wird verliehen an Milizsoldaten welche 61 Milizübungstage abgeleistet haben. Vordienstzeiten als Berufssoldat werden hierbei abgezogen. Für Milizsoldaten zählen 12 Tage, wie für den Berufssoldaten 12 Monate.
Nominierung:

Die Personalbearbeiter und Mobilmachungsunteroffiziere der Bataillone und kleinen Verbände nominieren die Soldaten ihres Verwaltungsbereichs nach Prüfung der Voraussetzungen mittels PVC L2 spätestens drei Monate vor dem Verleihungsstichtag beim Verteidigungsministerium.

Gesetzliche Grundlage: