Das Ehrenzeichen für Verdienste um das Österreichische Hilfskorps gelangt in vier verschiedenen Stufen zur Verleihung, wobei die 2. Stufe für Damen als Mascherl und für Herren am Dreiecksband verliehen wird.
Stifter: Österreichisches Hilfskorps
Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Nein/Nein
Vereinszweck: Hilfslieferungen von Bekleidung und Verpflegung an Bedürftige des ehemaligen Habsburgerreiches, z.B. im Zuge von Naturkatastrophen
Großes Ehrenzeichen am Bande

Höchste Auszeichnung des Österreichischen Hilfskorps (1. Platz von 4 )
Verleihungsgründe:
- für hervorragende, gemeinnützige Leistungen und ausgezeichnete Dienste für den Verein
Nominierungen:
Nominierungen können von Mitgliedern beim Vorstand eingebracht werden. Dieser beschließt über die Verleihung mit einfacher Mehrheit. Ein käufliches Erwerben der Auszeichnung ist nicht möglich.
Verleihungsgrundlage:
Statuten des Ehrenzeichens für Verdienste um das Österreichische Hilfskorps
Großes Ehrenzeichen

Zweithöchste Auszeichnung des Österreichischen Hilfskorps (2. Platz von 4 )
Verleihungsgründe:
- für hervorragende, gemeinnützige Leistungen und ausgezeichnete Dienste für den Verein
Nominierungen:
Nominierungen können von Mitgliedern beim Vorstand eingebracht werden. Dieser beschließt über die Verleihung mit einfacher Mehrheit. Ein käufliches Erwerben der Auszeichnung ist nicht möglich.
Verleihungsgrundlage:
Statuten des Ehrenzeichens für Verdienste um das Österreichische Hilfskorps
Ehrenzeichen

Dritthöchste Auszeichnung des Österreichischen Hilfskorps (3. Platz von 4 )
Verleihungsgründe:
- für hervorragende, gemeinnützige Leistungen und ausgezeichnete Dienste für den Verein
Nominierungen:
Nominierungen können von Mitgliedern beim Vorstand eingebracht werden. Dieser beschließt über die Verleihung mit einfacher Mehrheit. Ein käufliches Erwerben der Auszeichnung ist nicht möglich.
Verleihungsgrundlage:
Statuten des Ehrenzeichens für Verdienste um das Österreichische Hilfskorps
Ehrennadel

Niedrigste Auszeichnung des Österreichischen Hilfskorps (4. Platz von 4 )
Verleihungsgründe:
- für hervorragende, gemeinnützige Leistungen und ausgezeichnete Dienste für den Verein
Nominierungen:
Nominierungen können von Mitgliedern beim Vorstand eingebracht werden. Dieser beschließt über die Verleihung mit einfacher Mehrheit. Ein käufliches Erwerben der Auszeichnung ist nicht möglich.
Verleihungsgrundlage:
Statuten des Ehrenzeichens für Verdienste um das Österreichische Hilfskorps