Schießleistungsabzeichen

Das Schießleistungsabzeichen vom Bund der Tiroler Schützenkompanien ehrt in drei Stufen Jungmarketenderinnen und Jungschützen die Leistungen bei den jährlichen Bewerben der Kompanien, Bataillone, Talschaften und Viertel

Stifter: Bund Tiroler Schützenkompanien

Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Nein/Nein

Organisationszweck: Traditionserhalt

Goldenes Schießleistungsabzeichen
Schießleistungsabzeichen
Foto: BTS/ CC BY
Verleihungsgründe:
  • für besonderes Leistung bei den jährlichen Bewerben
Nominierungen:

Antragsberechtigt sind alle Kompanien, Bataillone (Bezirks- oder Talschaften) und Regimenter des Bundes der Tiroler Schützenkompanien.

Verleihungsgrundlage:

Keine Informationen vorhanden

Silbernes Schießleistungsabzeichen
Verleihungsgründe:
  • für besonderes Leistung bei den jährlichen Bewerben
Nominierungen:

Antragsberechtigt sind alle Kompanien, Bataillone (Bezirks- oder Talschaften) und Regimenter des Bundes der Tiroler Schützenkompanien.

Verleihungsgrundlage:

Keine Informationen vorhanden

Bronzenes Schießleistungsabzeichen
Verleihungsgründe:
  • für besonderes Leistung bei den jährlichen Bewerben
Nominierungen:

Antragsberechtigt sind alle Kompanien, Bataillone (Bezirks- oder Talschaften) und Regimenter des Bundes der Tiroler Schützenkompanien.

Verleihungsgrundlage:

Keine Informationen vorhanden