Ehrenzeichen für Verdienste um Wissenschaft und Kunst

Das Ehrenzeichen für Verdienste um Wissenschaft und Kunst wird vom Bundespräsidenten an Personen, die sich auf einem der beiden Gebiete besondere Verdienste erworben haben verliehen. Die Kandidaten werden von den Mitgliedern der Kurie, der Versammlung der österreichischen Träger dieses Ehrenzeichens, gewählt. Die Verleihung erfolgt in drei Stufen und die Anzahl der Träger ist auf 36 Österreicher und 36 ausländische Staatsbürger beschränkt.

Ehrenzeichen
Ehrenzeichen für Verdienste um Wissenschaft und Kunst
Ehrenzeichen für Verdienste um Wissenschaft und Kunst
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Höchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst (1. Platz von 3)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende Leistungen am Gebiet der Wissenschaft oder der Kunst
Nominierungen:

Jede Person kann beim Ministerium Vorschläge für die Verleihung einreichen. Es ist nicht möglich, sich selbst oder Familienangehörige vorzuschlagen. Der Minister beurteilt die Verdienste auf den verschiedenen Gebieten der Wissenschaft und Kunst. Nach positiver Beurteilung durch das Ministerium wird der Antrag an den Bundespräsidenten weitergeleitet, der in der Regel die Auszeichnung verleiht.

Verleihungsgrundlage:

Statut um das Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst

Ehrenkreuz 1. Klasse
Ehrenzeichen für Verdienste um Wissenschaft und Kunst
Ehrenzeichen für Verdienste um Wissenschaft und Kunst
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Zweithöchste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst (2. Platz von 3)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende Leistungen am Gebiet der Wissenschaft oder der Kunst
Nominierungen:

Jede Person kann beim Ministerium Vorschläge für die Verleihung einreichen. Es ist nicht möglich, sich selbst oder Familienangehörige vorzuschlagen. Der Minister beurteilt die Verdienste auf den verschiedenen Gebieten der Wissenschaft und Kunst. Nach positiver Beurteilung durch das Ministerium wird der Antrag an den Bundespräsidenten weitergeleitet, der in der Regel die Auszeichnung verleiht.

Verleihungsgrundlage:

Statut um das Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst

Ehrenkreuz 2. Klasse
Ehrenzeichen für Verdienste um Wissenschaft und Kunst
Ehrenzeichen für Verdienste um Wissenschaft und Kunst
Foto: Präsidentschaftskanzlei/ CC BY

Niedrigste Auszeichnung des Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst (3. Platz von 3)

Verleihungsgründe:
  • wird verliehen für hervorragende Leistungen am Gebiet der Wissenschaft oder der Kunst
Nominierungen:

Jede Person kann beim Ministerium Vorschläge für die Verleihung einreichen. Es ist nicht möglich, sich selbst oder Familienangehörige vorzuschlagen. Der Minister beurteilt die Verdienste auf den verschiedenen Gebieten der Wissenschaft und Kunst. Nach positiver Beurteilung durch das Ministerium wird der Antrag an den Bundespräsidenten weitergeleitet, der in der Regel die Auszeichnung verleiht.

Verleihungsgrundlage:

Statut um das Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst