Feuerwehrmedaille

Die Feuerwehrmedaille des Landesregierung Vorarlberg würdigt seit 1953 in 3 Stufen die langjährigen Verdienste von Feuerwehrmännern.

Tragegenehmigung für die Polizei/Bundesheer: Ja/Ja

Feuerwehrmedaille des Landes Vorarlberg in Gold
VBGLREG_Feuerwehrmedaille50Jahre
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Foto: Land Vorarlberg/ CC BY
Verleihungsgründe:
  • 50-jährige verdienstvolle Tätigkeit im Feuerwehrwesen
Nominierungen:

Zur Stellung des Antrages auf Verleihung der Feuerwehrmedaille ist die Gemeinde zuständig, in deren Feuerwehr der zu Ehrende zuletzt Dienst geleistet hat. Der Antrag ist mit dem Nachweis der für die beantragte Ehrung erforderlichen Voraussetzungen der Landesregierung vorzulegen.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Gesetzes über die Feuerwehrmedaille des Landes Vorarlberg

Feuerwehrmedaille des Landes Vorarlberg in Silber
Feuerwehrmedaille des Landes Vorarlberg in Silber
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Foto: Land Vorarlberg/ CC BY
Verleihungsgründe:
  • 40-jährige verdienstvolle Tätigkeit im Feuerwehrwesen
Nominierungen:

Zur Stellung des Antrages auf Verleihung der Feuerwehrmedaille ist die Gemeinde zuständig, in deren Feuerwehr der zu Ehrende zuletzt Dienst geleistet hat. Der Antrag ist mit dem Nachweis der für die beantragte Ehrung erforderlichen Voraussetzungen der Landesregierung vorzulegen.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Gesetzes über die Feuerwehrmedaille des Landes Vorarlberg

Feuerwehrmedaille des Landes Vorarlberg in Bronze
Feuerwehrmedaille des Landes Vorarlberg in Bronze
Feuerwehrmedaille des Landes Vorarlberg in Bronze
Foto: Land Vorarlberg/ CC BY
Verleihungsgründe:
  • 25-jährige verdienstvolle Tätigkeit im Feuerwehrwesen
Nominierungen:

Zur Stellung des Antrages auf Verleihung der Feuerwehrmedaille ist die Gemeinde zuständig, in deren Feuerwehr der zu Ehrende zuletzt Dienst geleistet hat. Der Antrag ist mit dem Nachweis der für die beantragte Ehrung erforderlichen Voraussetzungen der Landesregierung vorzulegen.

Verleihungsgrundlage:

Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Gesetzes über die Feuerwehrmedaille des Landes Vorarlberg